Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Schneiden oder Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen. Ausnahmen gelten, wenn akute Gefahren bestehen oder bestimmte Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Wir prüfen für Sie, ob und unter welchen Bedingungen Arbeiten möglich sind.
