In vielen Gemeinden, einschließlich Gießen, können bestimmte Bäume durch eine Baumschutzsatzung geschützt sein. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von Faktoren wie Baumart, Stammumfang und Standort ab. Zudem ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen außerhalb der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar in der Regel untersagt, um brütende Vögel zu schützen. Ausnahmen bestehen bei akuter Gefahr. Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei der Klärung mit der zuständigen Behörde.

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